Freunde der Gartenanlage Rödern e.V.
René Walther
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Zusammenfassung der Informationsveranstaltung der Gemeinde Ebersbach

29. Mai 2018

Zusammenfassung der Informationsveranstaltung der Gemeinde Ebersbach am 26.05.2018

Anwesende:

Herr Hentschel – Bürgermeister der Gemeinde Ebersbach
Frau Hausmann – Geschäftsführerin des AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“
Herr Ludwig – Sachbearbeiter Liegenschaftsamt, Straßenverkehrsbehörde, Hoch- und Tiefbau

Kurzprotokoll:

Wege/Verkehrserschließung

Herr Hentschel informiert, dass der FGR als Pächter für die in der Gartenanlage befindlichen Querwege mit den Verkehrssicherungspflichten belegt wurde. Eine komplette Sanierung durch die Gemeinde Ebersbach ist damit ausgeschlossen. Eventuelle Bezuschussung der Instandsetzung der Wege durch den FGR wird noch geprüft.

Abwasserentsorgung

Frau Hausman erläutert, dass es sich bei Verstoß gegen die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung gem. Satzung des AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“ nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern sogar um einen Straftatbestand handelt, der durch die Untere Wasserbehörde verfolgt wird.

Wie bekannt ist im Bebauungsplan pro Garten eine abflusslose Sammelgrube mit Mindestfassungsvermögen 2 m³ vorgeschrieben. Abweichungen davon sind je nach Einzelfall möglich, müssen jedoch schriftlich bei der
Gemeinde Ebersbach
Am Bahndamm 3
01561 Ebersbach bei Großenhain
beantragt werden.

Zwingend ist, für alle bestehenden Gruben noch in diesem Jahr eine Dichtheitsprüfung durch einen zertifizierten Anbieter durchführen zu lassen. Eine Kopie des Zertifikats ist an den AZV zu senden.
(Wir werden Sie noch über kostengünstige Lösungen sowie den genauen Termin informieren. -FGR-)

Werden neue Gruben installiert, ist im Vorfeld eine Anzeige beim AZV erforderlich  sowie die Endabnahme der Anlage.

Die jährliche Grundgebühr für die Abwasserentsorgung in Höhe von 60 € wird rückwirkend ab 2016 bei den jeweiligen Gartennutzern erhoben.

Grundsteuer

Herr Hentschel informiert darüber, dass durch das FA Meißen, Frau Belke, eine umfassende Neubewertung der Gartenanlage nach den tatsächlichen Verhältnissen durchgeführt wird. Berücksichtigt wird dabei, ob es sich bei den Gärten um Eigentum bzw. Pacht und damit Bauten auf fremden Eigentum handelt. Daraus wird der Grundsteuermessbescheid erstellt, der die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer bildet.

https://xn--gartenfreunde-rdern-46b.de/mitteilung/Zusammenfassung_der_Informationsveranstaltung_der_Gemeinde_Ebersbach

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