Freunde der Gartenanlage Rödern e.V.
René Walther
Kirchgasse 4, 01561 Rödern

Telefon: 035208 80800
Telefax:
http://gartenfreunde-rödern.de

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Nutzungssatzung

Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet.
Matthias Claudius (1740—1815), deutscher Dichter und Journalist

Präambel

Die Freunde der Gartenanlage Rödern e.V. versuchen mit dieser Nutzungssatzung einen Rahmen zu schaffen, der es allen Gartenfreunden gestattet, ihren Garten nach eigenem Gutdünken zu gestalten und sich daran zu erfreuen.

Der Verein sichert ab, dass die Gärten mit Wasser und Strom versorgt werden. Dies wird mit einer gesonderten Nutzungsvereinbarung abgesichert. Diese Nutzungssatzung soll ein paar Regeln für das Zusammenleben aufzeigen, die Matthias Claudius vermutlich auch akzeptiert hätte.


Satzungstext

Pflege und Instandhaltung der Anlage

  1. Jeder Gartenfreund kann seinen Garten so gestalten und so nutzen, wie es ihm gefällt. Zu beachten ist das sächsische Nachbarrechtsgesetz und allgemeine Regeln der gegenseitigen Rücksichtsname.
  2. Die Gartenfreunde sind für den ordnungsgemäßen Zustand der Gartenanlage verantwortlich. Sie haben vor allem dafür zu sorgen, dass die im Bereich der Gartenanlage gelegenen Wege, Plätze, Grünflächen, Hecken und Umzäunungen in sauberem und verkehrssicherem Zustand gehalten und gepflegt werden.
  3. Zur Gartenanlage gehörende gemeinschaftliche Einrichtungen sind schonend und pfleglich zu behandeln.d) Jeder Gartenfreund hat den Weg und die Hecke entlang des eigenen Gartens in einem sauberen Zustand zu halten. 

Abfallbeseitigung (gem. sächs. AbfallO)

  1. Pflanzliche Abfälle aus nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken dürfen verbrannt werden, wenn sie nicht herkömmlich (durch kompostieren, verrotten, liegen lassen, untergraben, unterpflügen, häckseln, schreddern, etc.) entsorgt werden können oder es entweder keine Entsorgungsanlage (z. B. Wertstoffhof) gibt oder diese zu weit entfernt liegt.
  2. Gartenabfälle dürfen nur vom 1. bis 30. April und vom 1. bis 30. Oktober, jeweils in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr, verbrannt werden, höchstens aber zwei Stunden lang. Das Feuer darf mit keinen anderen Stoffen (v. a. Hausabfall, Mineralölprodukte oder beschichtetes Holz) angezündet oder unterstützt werden. Die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft darf nicht gefährdet oder belästigt werden (insbesondere durch Rauchentwicklung und Funkenflug).
  3. Die untere Abfallbehörde kann zudem weitere Ausnahmen zum Verbrennen erteilen, wenn Gartenabfälle unter den oben genannten Voraussetzungen nicht verbrannt werden können. Bei Ihrer Gemeinde können Sie jederzeit nachfragen. 

Tierhaltung

  1. Werden Haustiere in den Garten mitgebracht, so hat der Gartenfreund dafür zu sorgen, dass niemand belästigt wird.b) Hunde sind grundsätzlich in der gesamten Gartenanlage an der Leine zu führen. Verunreinigungen auf den Wegen in der Gartenanlage sind unverzüglich vom jeweiligen Tierhalter zu beseitigen. 

Ruhe und Ordnung

  1. Die Gartenfreunde achten auf die Einhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit für sich, ihre Angehörigen und ihre Gäste.
  2. Eine den Nachbarn belästigende und den Erholungswert beeinträchtigende Geräuschverursachung ist in den Ruhezeiten zu unterlassen.
  3. Als Ruhezeiten gelten werktäglich 20:00 bis 8:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr sowie die Sonn- und Feiertage.
  4. Das Befahren der Wege im gesamten Gelände ist nur mit Schrittgeschwindigkeit zulässig. 

Bauliche Veränderungen

  1. Im Rahmen der Gartenanlage gilt das öffentliche Baurecht. Außerdem gilt hier besonders das Gebot der Rücksichtname.
  2. Bestandsschutz für die vorhandene Bausubstanz muss sich jeder Pächter/ Eigentümer der Gärten bei der Gemeinde Ebersbach sichern.
  3. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden oder bei Neubau sind – soweit erforderlich - bei der Gemeinde Ebersbach schriftlich zu beantragen und dürfen erst nach Genehmigung ausgeführt werden.
  4. Vor Antragstellung holt der Gartenfreund das Einverständnis der direkten Gartennachbarn ein.
  5. Der FGR bietet bei allen Fragen Hilfestellung an. Sinnvoll ist es insbesondere bei Baumaßnahmen nicht nur mit dem Gartennachbarn zu sprechen, sondern auch mit dem Vorstand des FGR. 

Streitigkeiten unter Vereinsmitgliedern

  1. Kommt es zwischen Gartenfreunden zum Streit oder haben Gartenfreunde in Bezug auf die Gartennutzung einen Konflikt mit der Gemeinde oder Dritten, bietet der FGR Unterstützung bei der Schlichtung an.
  2. Der Gartenfreund informiert dafür formlos schriftlich den FGR über den Sachverhalt und bittet um Unterstützung bei der Konfliktlösung.

https://xn--gartenfreunde-rdern-46b.de/Nutzungssatzung

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