Telefon (: )035208 80800
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Liebe Gartenfreunde,
aus gegebenem Anlass möchten wir Sie noch einmal aufmerksam machen, dass für die Entsorgung Ihrer Gartenabwässer die Satzung des Abwasserzweckverbandes „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“ einzuhalten ist:
Dezentrale Entsorgungseinrichtungen
Sehr geehrte Grundstückseigentümer,
gemäß der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) des AZV „GKA Kalkreuth“ vom 08.12.2010 und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, Abwasser aus seiner vorhandenen dezentrale Abwasseranlage entsprechend DIN EN 12566-3 und DIN 4261 ordnungsgemäß zu entsorgen.
Setzen Sie sich bitte mit dem vom Verband beauftragten Entsorger direkt in Verbindung und vereinbaren einen Termin.
Abfuhr- und Entsorgung OHG
Nassauweg 2
01662 Meißen
Tel. 03521/733849
Wir weisen darauf hin, dass bei nicht ordnungsgemäßer Entsorgung gemäß der Abwassersatzung des AZV „GKA Kalkreuth“ § 53 eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die mit einem Bußgeld zu ahnden ist.
Ebersbach, Januar 2011
gez. Margot Fehrmann
Verbandsvorsitzende
Der Vorstand des FGR
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